Unser Rund-um-Service

Gerne stehen wir Ihnen bei Kleinstschäden und Unfallschäden zur Seite, aber auch allen anderen Fragen, Wünschen steht Ihnen Unser kompetentes Telefonteam zur Verfügung:

  • Terminanfragen und Absprachen zur Reparatur
  • Organisation des Hol und Bringdienstes für Ihr Fahrzeug
  • Leihwagenbereithaltung/Reservierung
  • Fragen zur Buchhaltung
  • Anforderung von Rechnungskopien
  • Kostenvoranschlag versand gerne auch per e-mail
  • Zeitnahe Bearbeitung der Anfragen per e-mail und vieles mehr
  • Betreung unseres Chef’s wie Kaffeekochen vertüdeln usw.

Unser Hol- und Bringservice

Wir sorgen dafür, dass Ihnen keine Unannehmlichkeiten bei der Überführung Ihres Fahrzeuges entstehen.

Das tun wir für Sie!

Bei Bedarf wird Ihr Fahrzeug von uns abgeholt und nach Fertigstellung wieder zurückgebracht
Wir fahren Sie, nachdem Sie uns Ihr Fahrzeug gebracht haben, gerne ( kostenlos ) zur Arbeit oder nach Hause und holen Sie selbstverständlich, nach Fertigstellung, wieder ab.

*Diesen Service bieten wir Ihnen kostenlos in einem Umkreis von 25 km. Weiteres auf Anfrage.

*Nur bei Versicherungsschäden !

Leihfahrzeug

Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges erhält Ihre Mobilität.

Benötigen Sie für die Zeit der Reparatur ein Ersatzfahrzeug, können Sie es direkt bei uns nach vorheriger Absprache in Empfang nehmen.

Garantiebedingungen

  1. Der Fachbetrieb garantiert eine fehlerfreie Ausführung der in Auftrag gegebenen und bezahlten Arbeiten. Er beseitigt etwaige Instandsetzungsfehler auf seine Kosten in seinem Betrieb, wenn sie innerhalb von sechs Jahren seit Abnahme des reparierten Fahrzeugs gemeldet werden. Ausgenommen sind Mängel und Schäden die auf einem nachträglichen Unfall, auf einer nicht von uns durchgeführten weiteren Reparatur, auf Bedienungsfehlern, auf fehlender Wartung, mangelhafte Pflege oder auf normalem Verschleiß beruhen.
  2. Der Fachbetrieb übernimmt die Garantie für die von ihm geleisteten Karosserie- und Lackierarbeiten. Ausgenommen sind eingebaute Nicht-Karosserieteile. Er tritt ferner für die bearbeiteten Karosserieteile in die Durchrostungsgarantie des Fahrzeugherstellers ein, sofern diese erlöschen sollte. Die Ersatzteilgarantie des Ersatzteilherstellers wird in vollem Umfang weiter gegeben.
  3. Ein Garantieanspruch besteht nur, sofern der Kunde seine Ansprüche unverzüglich nach Feststellung des Fehlers dem Fachbetrieb gemeldet hat. Er tritt nicht ein, wenn der Mangel auf Veranlassung des Kunden ohne Zustimmung des garantiepflichtigen Fachbetriebs von einer anderen Werkstatt oder in Eigenregie verändert bzw. instand gesetzt wurde.
  4. Der Garantieanspruch ist bei Fahrzeugverkauf auf den neuen Eigentümer übertragbar. Garantieberechtigter ist der jeweilige Fahrzeugeigentümer.
  5. Zur Sicherung der Garantieleistungen ist das Fahrzeug während der Garantiezeit zwischen dem 33. und 36. Monat zu einer kostenlosen Durchsicht vorzuführen.